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Vereinssatzung

Sportverein Kirschhausen 1921 e.V.

Vereinssatzung / Stand 9/2019

§ 1          Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.            Der Verein führt den Namen Sportverein Kirschhausen e.V.

                und hat seinen Sitz in 64646 Heppenheim-Kirschhausen.

Er wurde im Jahr 1921 gegründet und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen.

 

2.            Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2          Zweck und Gemeinnützigkeit

1.            Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
                Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
                Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

 

2.            Der Satzungszweck wird zur Zeit verwirklicht durch:

a) die Abhaltung von geordneten Sport-und Spielübungen bei
                                                               Fußball
                                                               Tischtennis
                                                               Volleyball
                                                               Turnen

 

b) die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen

c) Einsatz von sachgemäß vor gebildeten Übungsleiter/-innen.

 

3.            Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4.            Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
                Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
                Übungsleiter haben Anspruch auf ein Übungsleiterhonorar.

5.            Es darf keiner Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

6.            Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG zahlen soweit hierfür ausreichend Zahlungsmittel zur Verfügung stehen.

 

 

§ 3          Aufgaben

                Zu den vorrangigen Aufgaben des Vereins gehören insbesondere:
-die Durchführung von Sportwettkämpfen, die Ausbildung von Mitgliedern zur Teilnahme hieran
-Pflege und Ausbau des Jugend-, Senioren- und Breitensports
-Durchführung von geeigneten Veranstaltungen für Mitglieder und Interessenten zur Förderung des Leistungs-und Breitensports
-Beschaffung, Erhaltung und Pflege von Sportanlagen und Sportgeräten.

 

§4           Mitgliedschaft in den Verbänden

                Der Verein ist Mitglied im
a) Landessportbund Hessen
b) den zuständigen Verbänden der Sportart

 

§5           Farben

                Die Farben des Vereins sind: blau-weiss

 

§6           Mitgliedschaft

1.            Der Verein führt als Mitglieder:
-ordentliche Mitglieder (ab dem 18. Lebensjahr)
-Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr)
-Ehrenmitglieder

2.            Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse, und Religion werden.

3.            Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen.
Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.

4.            Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit.

5.            Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Tod,

b) durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres zulässig und spätestens 6 Wochen zuvor zu erklären ist;

c) durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat;

d) durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten, der durch den Vorstand zu beschließen ist. Dem Auszuschließendem ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschlussbeschluss ist dem Auszuschließendem schriftlich mit Begründung bekanntzugeben. Gegen den Ausschlussbeschluss kann der Auszuschließende schriftlich die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.

6.            Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein.

7.            Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Art, Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit fest.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

8.            Zu Ehrenmitgliedern können vom Vorstand nur solche Personen ernannt werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben oder nach 50-jähriger Mitgliedschaft im Verein.

§7           Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

 

§8           Mitgliederversammlung

1.            Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.

2.            Die ordentliche Mitgliederversammlung soll in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden.

3.            Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher, durch öffentlichen Aushang im Vereinskasten, Schulstraße 29 (Am Vereinsheim) zu erfolgen und sollte im „Starkenburger Echo“ veröffentlicht werden.

4.            Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

5.            Die Tagesordnung soll enthalten:
a) Bericht des Vorstandes und der Spartenleiter
b) Bericht der Kassenprüfer
c) Entlastung des Vorstandes
d) Neuwahl des Vorstandes und zweier Kassenprüfer
e) Anträge
f) Verschiedenes

6.            Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung.

7.            Über die Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in der Niederschrift aufzunehmen.

8.            Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst
(Enthaltungen zählen nicht mit).
Stimmberechtigt sind nur volljährige Mitglieder (ab 18. Lebensjahr).

9.            Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit beschlossen werden.
Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.

10.          Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 20% der Mitglieder. Außerordentlichen Versammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu, wie den ordentlichen.

11.          Die Wahlen erfolgen entweder durch Handaufheben oder schriftlich. Schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn die Hälfte der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder dies verlangt. Die schriftliche Abstimmung hat durch Stimmzettel zu erfolgen.

§9           Vorstand

1.            Der Vorstand besteht aus:
a) der/dem 1.Vorsitzenden
b) der/dem 2.Vorsitzenden
c) der/dem Schatzmeister
d) der/dem Schriftführer
e) der/dem Jugendwart
f) der/die Spartenleiter/innen
g) der/dem Pressewart
h) 5 Beisitzer/innen

Der/die Spartenleiter/innen werden nicht durch die Mitgliederversammlung sondern durch die einzelnen Abteilungen gewählt.

2.            Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.

3.            Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind
a) der/die 1.Vorsitzende
b) der/die 2.Vorsitzende
c) der/die Schatzmeister/in

Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.

4.            Die Wahl des Vorstandes erfolgt für 3 Jahre.
Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.

5.            Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.

6.            Vorstandssitzungen erfolgen mindestens einmal vierteljährlich.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind protokollarisch festzuhalten.

 

§10 Datenschutz/ Persönlichkeitsrechte

1.            Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sportverein SV Kirschhausen 1921 e.V. ist der gewählte Vorstand.

2.            Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht ernannt, weil weniger als 10 Personen personenbezogene Daten verarbeiten.

3.            Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (im Folgenden: Daten) seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Name und Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, Nationalität, Bankverbindung, Telefonnummern (soweit vorhanden Festnetz und Mobil) sowie –falls vorhanden- E-Mail Adresse, Sportart, Funktionen und Aufgaben im Verein.
Unter „Verarbeitung von Daten“ werden z.B. folgende Vorgänge verstanden: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verwenden, Übermitteln sowie Löschen von Daten
(Artikel 4 Nr.2 Datenschutz-Grundverordnung- DSGVO).

4.            Die in (3) genannten Daten sind-mit Ausnahme der Bankverbindung- Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein und werden, wenn sie dem Verein diese Pflichtdaten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur Verfügung stellt.

5.            Die Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung in der Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung einschließlich des Beitragseinzugs, Förderung des Sports und zu Zwecken der Öffentlichkeit des Vereins verwendet. In diesem Zusammenhang werden sie Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Ämter oder Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO und hinsichtlich der Bankverbindung Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO.

6.            Als Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. übermittelt der Verein folgende Daten dorthin:
Name und Kontaktdaten des Sportvorstandes.

7.            Als Mitglied folgender hessischer Fachverbände übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten seiner Mitglieder dorthin:
Landessportbund und soweit erforderlich weiteren Sport-Fachverbänden: Name, Sportart, Jahrgang, Geschlecht.

Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die Mitglieder am Sportbetrieb, den der jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen zu können, insbesondere zur Erlangung von Spielerpässen und Lizenzen oder anderen Freigaben.
Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO.

8.            Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sportfeste, Fußballspiele) und Mitgliederversammlungen veröffentlicht der Verein möglicherweise Fotos der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber auf seiner Homepage und übermittelt Fotos nebst Bericht bei Bedarf an Zeitungen und Soziale Medien. Es können auch Ergebnislisten in dieser Weise veröffentlicht/übermittelt werden.
Es ist davon auszugehen, dass Mitglieder auf den Fotos erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei allenfalls Name, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein veröffentlicht/übermittelt.  Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor-und Zuname sowie Verein und Altersklasse.
Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, ohne die er seine Satzungszwecke nicht erfüllen kann. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung/ Übermittlung der vorgenannten Daten ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO.
Zumindest überwiegen die Interessen und Grundrechte der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des Vereins (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). Die Vorschriften der §§22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.
Fotos einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/ übermittelt der Verein nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

9.            Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1b) DSGVO). Eine Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

10.          In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein über das abgelaufene Jahr und Saisonauftakt der einzelnen Sparten, über passive und aktive Mitglieder, über Jubiläen, Ehrungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und höchstens folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins-sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, aktuelle und frühere Funktionen im Verein und –soweit erforderlich- Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.
Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein –unter Meldung von Name, aktuelle und frühere Funktionen im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer- auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
Im Hinblick auf Jubiläen, Ehrungen und Geburtstage kann das einzelne Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/ Übermittlung von Fotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Wird der Widerspruch bis 4 Wochen vor dem Ereignis ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Bei späterem Widerspruch entfernt der Verein Daten und Fotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/ Übermittlungen in diesem Bereich.

11.          Mitgliederlisten werden als Datei an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückzugeben, vernichtet oder gelöscht werden.

12.          Die Mitgliederdaten werden spätestens 3 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

13.          Mitglieder haben im Rahmend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (1) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.

14.          Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (1) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

15.          Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.

 

§11 Auflösungsbestimmungen

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an die Stadt Heppenheim/ Stadtteil Kirschhausen die es unmittelbar und ausschließlich nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Vorstehende Neufassung der Satzung wurde am 12.09.19 in Kirschhausen beschlossen und in Kraft gesetzt; sie tritt an die Stelle der bisherigen Satzung vom 24.05.2012.

Kirschhausen, den 12.09.19

 Heiko Schäfer                                                 Christopher Dumath
1.Vorsitzender                                                Schatzmeister